Komitee beitreten

Werde Teil der Zukunft!

Komitee DE (overlay)
Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, meinen Namen auf 
der Webseite aufführen zu lassen.
Newsletter abonnieren
Hiermit akzeptiere ich die Datenschutzbestimmung.

Testimonial beitragen

Geben Sie Ihren Senf dazu.

Testimonial DE (overlay)
Datei-Upload

Maximum file size: 10MB

Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass mein Testimonial auf der Webseite und in Printpublikationen erscheinen darf.
Newsletter abonnieren
Hiermit stimme ich zu die Datenschutzbestimmung zu akzeptieren.

Zahlen und Fakten

Die BVG-Feform passt das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge aus dem Jahr 1982 an. Die Revision ist überfällig, denn seit der letzten Anpassung sind über 20 Jahre vergangen. Mit der BVG-Revision wird unsere 2. Säule an unsere veränderten Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie an die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse angepasst. Damit sichern wir das bewährte Schweizer 3-Säulen-System für die Zukunft.

Die BVG-Reform hat vier Hauptziele:

1. Die übermässige Belastung der Erwerbstätigen stoppen
2. Rentenlücken für Menschen mit tiefen Einkommen und Teilzeitstellen schliessen
3. Die Stellung der über 50-Jährigen auf dem Arbeitsmarkt stärken
4. Bewährtes Schweizer 3-Säulen-System sichern

Überblick über die wichtigsten Elemente der BVG-Revision

Eintrittsschwelle (Art. 2, Abs 1)

Bisher: 22’050 Franken auf dem jeweiligen Jahreslohn
Neu: 19’845 Franken Jahreslohn und bei mehreren Jobs werden die Löhne summiert.
Tiefe Einkommen werden mit dieser BVG-Reform besser versichert.

Koordinationsabzug (Art. 8, Abs. 1)

Bisher: Fixer Abzug von 25’725 Franken auf dem jeweiligen Jahreslohn
Neu: 20% des AHV-Lohns (bei mehreren Jobs werden die Löhne summiert)
Tiefe Einkommen werden im BVG besser versichert.

Altersgutschriften (Art. 16)

Bisher:
25 – 34 Jahre: 7%
35 – 44 Jahre: 10%
45 – 54 Jahre: 15%
55 – 65 Jahre: 18%

Neu:
25 – 44 Jahre: 9%
45 – 65 Jahre: 14%

Die Beitragssätze werden geglättet. Damit werden insbesondere die Beiträge für ältere Arbeitnehmenden gesenkt, was ihre Arbeitsmarktchancen stärkt.

Umwandlungssatz (Art. 14 Abs. 2, 2bis und 3)

Bisher: 6.8 Prozent
Neu: 6.0 Prozent

Der Umwandlungssatz wird an die heutige Lebenserwartung angepasst. Die systemfremde Umverteilung von Erwerbstätigen zu Rentnerinnen und Rentnern wird gestoppt.

Ausgleichsmassnahmen Übergangsgeneration (Art. 47b – Art. 47i, Übergangsbestimmungen)

  • Die Übergangsgeneration (15 Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter) erhält einen Rentenzuschlag.
  • Erste 15 Jahrgänge: maximal 200/150/100 Fr./Monat, je nach Höhe des Altersguthabens.
  • Maximaler Rentenzuschlag mit einem Altersguthaben bis 220’500 Franken.
  • Progressiv reduzierter Rentenzuschlag mit einem Altersguthaben von 220’500 bis zu 441’000.

Sparbeginn (Art. 7, Abs. 1)

25 Jahre – kein Änderung zum geltenden Recht.

Bestehende BVG-Renten und Kapitalbezüge

Bestehende Renten und Arbeitnehmende, die ihre Pensionskassengelder als Kapital beziehen, sind von der BVG-Revision nicht betroffen.

Mehr Infos

This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.