Michael (26 Jahre alt) studiert an der Uni und hat nebenher zwei kleine Jobs: Einen als Aushilfe in der Unibibliothek mit einem Jahreslohn von 10’000 Franken und einen Zweiten als Teilzeit-Aushilfe bei einer Bäckerei für 16’000 Franken im Jahr. Heute erhält er keine BVG-Rente, da er mit den einzelnen Löhnen unter der Eintrittsschwelle bleibt. Neu werden die Einkommen addiert und Michael wird davon eine BVG-Rente von 5’558 Franken pro Jahr erhalten.
Quelle: Berechnung VZ-Tabelle